Produkte für die Qualitätsrenovierung

Tiefengrund LF 712

Diese lösemittelfreie Tiefengrundierung auf Hydrosol-Acrylat-Basis verfestigt den Untergrund zuverlässig und reguliert gleichmäßig die Saugfähigkeit. Sie dringt tief ein, verbessert die Haftung nachfolgender Beschichtungen und sorgt für ein einheitliches Oberflächenbild. Geeignet für viele mineralische Untergründe im Innenbereich und bis 1:1 mit Wasser verdünnbar.

  • Hydrosol-Acrylat
  • lösungsmittelfrei
  • festigt sandende, kreidende und poröse Untergründe und reguliert die Saugfähigkeit
  • hohe Eindringtiefe
  • trocknet transparent auf
  • bis 1:1 mit Wasser verdünnbar zur Regulierung der Saugfähigkeit
  • für innen und außen
Gebindegrößen: 1 Stück
Palette: 96 Stück
Art.-Nr.: 006402208
EAN: 4016215105139

Technisches Informationsblatt

Anwendungsbereich

Profimur Tiefengrund 712 für Wohnräume, Keller und Fassade: festigt sandende Untergründe, senkt Saugfähigkeit und dringt tief in mineralische Flächen ein.

Vorbereitung

Anwendbar auf allen trockenen mineralischen Untergründen (wie Beton, Gips-, Kalk- und Zementputz), Gipskarton-, Gipsfaser, Zementfaser- und ähnlichen Trockenbauplatten. Nicht zu behandelnde Flächen vor dem Grundieren abdecken, da eingetrocknete Spritzer später nur schwer zu entfernen sind.

Verarbeitung

Tiefengrund LF mit Pinsel, Bürste oder einem geeigneten Spritzgerät auftragen. Zur Regulierung der Saugfähigkeit kann der Tieferngrund LF bis zu 1:1 mit Wasser verdünnt werden.

Verbrauch

1 l für ca. 10 m² bei einmaligem Anstrich.

Lagerung

Gebinde gut verschlossen, kindersicher und kühl, aber frostfrei lagern.

Hinweise

Nicht unter +5°C Objekt- und Raumtemperatur verarbeiten. Arbeitsgeräte sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen.
Enthält Konservierungsmittel: Benzisothiazolinon, Methylisothiazolinon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Beratung für Isothiazolinon-Allergiker unter Tel. 0341/44655-0.

Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Eingetrocknete Materialreste können über den Hausmüll oder als Baustellenabfall entsorgt werden. Nicht ausgehärtete Reste nach Abfallschlüssel- Nr. EWC 08 01 12 entsorgen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen.
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